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:: Politik   23.01.2006


Neue gesetzliche Regelungen zur 'Untervermietungen' in Planung


Aktuell gibt es in den Emiraten keine gesetzliche Grundlage, die den Tatbestand der Untervermietung von Wohnraum regelt. Das soll sich nun ändern.

In der Regel wird die Möglichkeit des Mieters seine Wohnung (teilweise) unterzuvermieten im Mietvertrag untersagt. Dennoch mehren sich in den Emiraten Fälle illegaler Untervermietung von Wohnraum. Daher plant die Verwaltung nun eine gesetzliche Regelung, die entsprechende Fälle regelt und finanzielle (Bußgeld) oder rechtliche (fristlose Kündigung) Konsequenzen festlegt.

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