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:: Politik   26.06.2006


Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - VAE verlängert


Berlin — Laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums wurde in einer Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Juni 2006 verein­bart, das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 zu verlängern.

Nach Artikel 30 des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl. 1996 II S. 518) würde das Abkommen 10 Jahre nach sei­nem Inkrafttreten am 10. August 2006 außer Kraft treten.

Der Delegation der VAE wurde jedoch unmissverständlich verdeutlicht, dass das DBA über die 2 Jahre in der vorliegenden Form nicht verlängert werden wird.

Es ist beabsichtigt, zügig mit Neuverhandlungen zu einem Doppelbesteu­erungsabkommen zu beginnen.

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