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:: Politik 26.06.2006
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - VAE verlängertBerlin — Laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums wurde in einer Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Juni 2006 vereinbart, das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 zu verlängern.
Nach Artikel 30 des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl. 1996 II S. 518) würde das Abkommen 10 Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10. August 2006 außer Kraft treten.
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